Autoversicherung kündigen – TopTarif zeigt wie
Falls Sie zugunsten eines anderen Versicherungsprodukts die Autoversicherung kündigen möchten, ist dies in der Regel problemlos möglich. Entscheidend ist hier nur, dass die Vertragsbestandteile in Form der Kündigungsfristen eingehalten werden. Diese sind bei Autoversicherungen zumeist identisch: Vertragslaufzeit zum Ende des Jahres – Kündigungsfrist ein Monat. Dementsprechend können Sie noch im November das Produkt auflösen und bereits im Januar einen neuen Tarif beziehen. Melden Sie Ihr Fahrzeug hingegen komplett ab, sodass eine Police nicht mehr erforderlich ist, wird auch die Versicherung komplett aufgelöst. In diesem Fall brauchen Sie selbstverständlich keine Fristen einhalten, wenn Sie kein Fahrzeug mehr verwenden.
Erst vergleichen, dann kündigen
Es macht erst dann Sinn, eine Versicherung zu kündigen, wenn ein günstigeres oder besseres Produkt erhältlich ist. Etwaige Tarife mit besserem Preisleistungsverhältnis finden Sie durch die Verwendung des Preisvergleichsrechners von TopTarif. Dieses Tool steht kostenlos zur Verfügung und berechnet anhand jeweiliger Kriterien Versicherungsservices – von unterschiedlichen Anbietern. Alle relevanten Policen werden übersichtlich vorgestellt – mit Preisen und Leistungen. Dadurch können die Produkte kurz gegenübergestellt werden, um abzuwiegen, ob ein Tarif infrage kommt. Ist dies der Fall, sollte man die Autoversicherung kündigen und die neue Police gleich abschließen. Auch hierbei unterstützt das Recherchetool von TopTarif. Alle Daten können bei Interesse an den Versicherer weitergeleitet werden, der die ausgewählte Police zusammenstellt.
Kündigen durch einfaches Schreiben
Die Kündigung sollte zeitnah – also innerhalb der Frist – auf dem herkömmlichen Postweg an die Versicherung gesendet werden. Wichtig sind hier neben Ihren Daten die Vertragsnummer und die Aussage, dass Sie den Tarif zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen möchten. Hier sollten Sie unbedingt auf eine schriftliche Bestätigung bestehen und um eine schnelle Rückbestätigung bitten. Geht diese bei Ihnen ein, wurde das Versicherungsverhältnis offiziell gekündigt, sodass der neue Versicherer nahtlos mit der Absicherung beginnen kann – zum gewählten Zeitpunkt.